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Blog von Evelyn Stockard-Price
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DIE TEUERSTE MONARCHIE DER WELT

Heute eines meiner Lieblingsthemen, die Monarchie.
Und hier ist sie schon,


DIE TEUERSTE MONARCHIE DER WELT:


Nach der Vereinigung der Königreiche

Nach Annes Thronbesteigung war die Thronfolge bald wieder ein politisches Thema. Das schottische Parlament war verärgert darüber, dass das englische Parlament eigenmächtig Sophie von der Pfalz zur Thronerbin erklärt hatte. Es erließ den Act of Security und drohte, die Personalunion von Schottland und England aufzulösen. Das englische Parlament wiederum reagierte 1705 mit dem Alien Act und drohte damit, die schottische Wirtschaft durch den Ausschluss vom Freihandel kollabieren zu lassen. Als Folge davon nahm das schottische Parlament gezwungenermaßen den Act of Union 1707 an. Mit diesem Gesetz wurden England und Schottland zu einem einzigen Königreich Großbritannien vereinigt, wobei für die Thronfolge weiterhin die im Act of Settlement aufgestellten Regeln galten.

Nach Annes Tod im Jahr 1714 folgte Georg I. auf den Thron, der Sohn der mittlerweile verstorbenen Sophie von der Pfalz und Begründer des Hauses Hannover. Georg festigte seine Machtposition mit der Niederschlagung zweier jakobitischer Aufstände in den Jahren 1715 und 1719. Der neue Monarch war in Regierungsangelegenheiten weit weniger aktiv als die meisten seiner Vorgänger und widmete sich stattdessen lieber der Verwaltung seiner deutschen Besitztümer. Georg überließ einen Großteil seiner Macht seinen Ministern, insbesondere Robert Walpole, der als erster (inoffizieller) Premierminister Großbritanniens gilt. Der Machtrückgang des Monarchen sowie der Machtzuwachs des Premierministers und seines Kabinetts setzten sich unter der Herrschaft von Georg II. fort. Georg III. hingegen war bestrebt, möglichst viele der Machtbefugnisse, die seine hannoveranischen Vorfahren abgegeben hatten, wieder zu erlangen. Er sorgte auch dafür, dass die Tories wann immer möglich länger an der Macht blieben als die Whigs, da erstere einen stärkeren königlichen Einfluss in der Regierung befürworteten. Mit dem Act of Union 1800 wurden die Königreiche von Großbritannien und Irland vereinigt; gleichzeitig gab Georg seinen theoretischen Anspruch auf den französischen Thron auf.

Von 1811 bis 1820 war Georg III. geisteskrank, wodurch sein Sohn, der spätere König Georg IV., gezwungen war, als Prinzregent zu herrschen. Während der Regentschaft und später während seiner eigenen Herrschaft hielt Georg IV. an seinen Machtbefugnissen fest, anstatt diese an das Parlament und das Kabinett abzutreten. Sein Nachfolger Wilhelm IV. versuchte dasselbe mit weit weniger Erfolg. Nach politischen Differenzen entließ er Lord Melbourne, den Premierminister der Whig-Partei und ernannte stattdessen Robert Peel von der Tory-Partei. Bei den nachfolgenden Wahlen behielten die Whigs jedoch ihre Mehrheit im Unterhaus und blockierten den größten Teil von Peels Gesetzgebung. Der Monarch hatte keine andere Wahl, als Lord Melbourne wieder einzusetzen. Seit 1834 hat kein Monarch mehr gegen den Willen des demokratisch gewählten Parlaments einen Premierminister ernannt oder entlassen. Darüber hinaus wurde der Reform Act 1832 verabschiedet, der die vielen rotten boroughs auflöste. Weitere Gesetze führten schrittweise zu einer Anhebung der Zahl der Wahlberechtigten und zu einer stärkeren Legitimation des House of Commons als den wichtigeren Teil des Parlaments.

Der letzte Schritt hin zu einer konstitutionellen Monarchie wurde während der langen Herrschaft von Wilhelms Nachfolgerin, Königin Victoria, vollzogen. Gemäß der Lex Salica durfte sie als Frau nicht über das Königreich Hannover herrschen; dies beendete die Personalunion des Vereinigten Königreichs mit Hannover. Die viktorianische Ära war geprägt von raschem technologischen Fortschritt und dem Aufstieg Großbritanniens zur führenden Weltmacht. Victorias Gemahl Albert von Sachsen-Coburg und Gotha starb 1861. Im Jahr 1876 wurde ihr der Titel einer Kaiserin von Indien verliehen.

Victorias Sohn, Eduard VII., wurde 1901 der erste Monarch des Hauses Sachsen-Coburg-Gotha. Sein Sohn Georg V. änderte jedoch 1917 den Familiennamen in Windsor, dies wegen der antideutschen Stimmung in der Bevölkerung während des Ersten Weltkriegs. 1922 erfolgte die Trennung Irlands in Nordirland (das Teil des Vereinigten Königreichs blieb) und den unabhängigen Irischen Freistaat. 1931 verabschiedete das Parlament das Statut von Westminster, welches zahlreichen Territorien im Britischen Empire die Selbstverwaltung gewährte. Vorher waren sämtliche Dominions unter derselben Krone vereinigt. Nachher war Georg V. König des Vereinigten Königreichs, König von Kanada, König von Australien, König von Neuseeland und so weiter.

Vom Kaiserreich zur Nationengemeinschaft

Nach dem Tod von Georg V. im Jahr 1936 folgte Eduard VIII. auf den Thron. Er verursachte einen Skandal, als er den Wunsch äußerte, die geschiedene US-Amerikanerin Wallis Simpson zu heiraten; dies obwohl die Church of England sich dagegen aussprach, ihr die Heirat zu erlauben. Eduard beschloss, auf die Krone zu verzichten und abzudanken. Die Parlamente Großbritanniens und der anderen Commonwealth-Staaten entsprachen diesem Begehren. Eduard VIII. und sämtliche allfällige Kinder seiner neuen Ehefrau wurden von der Thronfolge ausgeschlossen. Stattdessen wurde sein Bruder Georg VI. zum König ernannt. Dieser beschloss, während des Zweiten Weltkriegs in der Heimat zu bleiben und nicht in Kanada Zuflucht vor den Kriegsereignissen zu suchen. Georg VI. war auch der letzte Monarch, der den Titel „Kaiser von Indien“ trug; dieser Titel erlosch nach der Unabhängigkeit Indiens im Jahr 1947.

Als Georg VI. 1952 starb, trat seine Tochter und heutige Monarchin Elisabeth II. die Nachfolge an. Während ihrer Herrschaft stieg die Unterstützung für die republikanische Bewegung, insbesondere wegen des schlechten Images der britischen Königsfamilie, das durch negative Ereignisse wie der Scheidung von Kronprinz Charles und Prinzessin Diana hervorgerufen wurde. Trotz allem bleibt die Treue zum Königshaus bei einer großen Mehrheit der Bevölkerung ungebrochen.

Nachfolge

Die Nachfolge wird durch verschiedene Gesetze geregelt, wovon die Bill of Rights und der Act of Settlement die wichtigsten sind. Die Regeln für die Nachfolge können durch einen Parlamentsbeschluss jederzeit geändert werden. Die Nachfolge folgt dem Prinzip der Primogenitur. Männliche Blutsverwandte haben Vorrang vor weiblichen: Söhne erben vor Töchtern, die Erstgeborenen vor den jüngeren Geschwistern des gleichen Geschlechts. Der Act of Settlement beschränkt jedoch die Nachfolge auf die natürlichen, nichtadoptierten und legitimen Nachkommen von Sophie von der Pfalz, der Kurfürstin von Hannover.

Beim Zeitpunkt der „Übertragung der Krone“ (d. h. dem Tod des Monarchen), tritt der Erbe oder die Erbin direkt die Nachfolge an, ohne dass eine Bestätigung oder eine weitere Zeremonie nötig ist. Somit ist auch die Bedeutung des Ausspruchs „Der König ist tot, lang lebe der König!“ geklärt. Jedoch ist es Brauch, dass die Nachfolge durch den Accession Council öffentlich verkündet wird, einem Rat, der sich im St. James's Palace versammelt. Nach Verstreichen einer angemessenen Trauerzeit wird der neue Monarch in der Westminster Abbey gekrönt, üblicherweise durch den Erzbischof von Canterbury. Eine Krönung ist aber für das Herrschen nicht unbedingt erforderlich; beispielsweise ist Eduard VIII. nie gekrönt worden, doch war er während seiner kurzen Herrschaft zweifellos König.

Nach der Thronbesteigung herrscht der Monarch bis zu seinem Tode. Es ist den Monarchen nicht gestattet, einseitig abzudanken. Der einzige, der freiwillig auf die Krone verzichtete, war Eduard VIII. im Jahr 1936; dazu war jedoch die Genehmigung des Parlaments erforderlich. Die Herrschaft zahlreicher Monarchen endete jedoch nicht aufgrund eines natürlichen Todes. Vor allem vom 14. bis zum 16. Jahrhunderts wurden mehrere Monarchen getötet, entmachtet oder zur Abdankung gezwungen. Der letzte Monarch, der gegen seinen Willen die Macht abtreten musste, war Jakob II., der 1688 während der Glorious Revolution floh; das Parlament interpretierte die Flucht als Abdankung.

Regentschaft

Gemäß dem Regency Act von 1937 und 1953 wird die Macht dann durch einen Reichsverweser (Regenten) ausgeübt, wenn der Monarch entweder noch nicht das Alter von 18 Jahren erreicht hat oder aber wenn der Monarch körperlich oder geistig dazu nicht in der Lage ist. Eine körperliche oder geistige Einschränkung muss von mindestens drei der folgenden Personen festgestellt werden; dem Ehegatten des Monarchen, dem Lordkanzler, dem Speaker, dem Lord Chief Justice von England und Wales und dem Master of the Rolls. Die Bestätigung von drei oder mehr der obgenannten Personen ist auch nötig, um die Regentschaft zu beenden und um die Rückkehr des Monarchen zur Macht zu ermöglichen.

Ist eine Regentschaft notwendig, so wird die nachfolgende geeignete Person in der Thronfolge zum Regenten; dazu ist kein Parlamentsbeschluss oder sonst ein Bestätigungsprozedere notwendig. Der Regent muss mindestens 21 Jahre alt sein (im Falle des direkten Thronfolgers auch 18 Jahre) und ein britischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich sein. Der einzige britische Regent war der spätere König Georg IV., der von 1811 bis 1820 die Amtsgeschäfte von seinem geisteskranken Vater Georg III. übernahm.

Im Falle einer vorübergehenden Krankheit oder eines Auslandaufenthaltes kann der Monarch seine Aufgaben kurzfristig auf den Staatsrat übertragen. Dieser besteht aus dem Ehegatten des Monarchen und vier nachfolgenden geeigneten Personen in der Thronfolge. Die aktuellen Staatsräte sind der Herzog von Edinburgh, der Prince of Wales, Prinz William, Prinz Harry und der Herzog von York.

Politische Rolle

Obwohl die Machtbefugnisse des Monarchen in der Theorie umfangreich sind, sind sie in der Praxis sehr eingeschränkt. Als konstitutioneller Monarch bewegt sich der Souverän innerhalb der Beschränkungen von Gewohnheitsrecht und Präzedenzfällen. Er übt die Hoheitsrechte (royal prerogative) fast nur gemäß dem Rat des Premierministers oder anderer Minister aus. Der Premierminister und die Minister sind wiederum dem demokratisch gewählten House of Commons (und damit dem Volk) gegenüber verantwortlich.

Wann immer nötig, ist der Monarch verantwortlich für die Ernennung des Premierministers. Die Ernennung ist in einer Zeremonie namens Kissing Hands formalisiert. In Übereinstimmung mit ungeschriebenem Gewohnheitsrecht mit Verfassungscharakter muss der Monarch diejenige Person ernennen, die am wahrscheinlichsten die Unterstützung des House of Commons genießt; üblicherweise ist es der Vorsitzende jener Partei, die die Mehrheit der Sitze hat. Erreicht keine Partei die absolute Mehrheit, was beim britischen Mehrheitswahlrecht höchst selten vorkommt, bilden zwei oder mehr Parteien eine Koalition, die sich dann auf einen Kandidaten für das Amt des Premierministers einigen.

Kommt keine Einigung zustande, erhöhen sich theoretisch die Auswahlmöglichkeiten für den Monarchen. Dennoch ist es üblich, den Vorsitzenden der größten Partei auszuwählen. Beispielsweise wurde Harold Wilson kurz nach den Unterhauswahlen im Februar 1974 zum Premierminister ernannt, obwohl seine Labour Party keine Mehrheit hatte. Theoretisch hätte Königin Elisabeth II. in dieser Situation die Möglichkeit gehabt, die Auflösung und Neuwahl des Parlaments zu verhindern. Harold Wilsons Regierung konnte jedoch im Oktober 1974 Neuwahlen ansetzen und erreichte eine regierungsfähige Mehrheit.

Der Monarch ernennt und entlässt Kabinettsmitglieder, tut dies jedoch nur gemäß dem Rat des Premierministers. Somit übt in der Praxis der Premierminister, und nicht der Monarch, die Kontrolle über die Zusammensetzung des Kabinetts aus. Der Monarch kann theoretisch einseitig den Premierminister entlassen, doch Gewohnheitsrecht und Präzedenzfälle verhindern eine solche Aktion. In der Praxis endet die Amtszeit des Premierministers, wenn er stirbt, seinen Rücktritt einreicht oder die Unterstützung seiner Partei bzw. seiner Koalitionspartner verliert.

Jede Woche trifft sich der Monarch mit dem Premierminister zu vertraulichen Sitzungen, um über die aktuellen Regierungsgeschäfte zu diskutieren (in regelmäßigen Abständen auch mit anderen Mitgliedern des Kabinetts). Der Monarch kann seine Ansichten äußern, muss aber als konstitutioneller Herrscher letztendlich die Entscheidungen des Premierministers und des Kabinetts akzeptieren. Je länger ein Monarch im Amt ist, desto größer werden seine Erfahrung und sein Wissen, wodurch die Sitzungen für beide Seiten mit der Zeit immer nützlicher werden. Walter Bagehot fasste dieses Konzept folgendermaßen zusammen: „In einer konstitutionellen Monarchie... hat der Monarch drei Rechte; das Recht, angehört zu werden, das Recht, Rat zu erteilen und das Recht zu warnen.“

Zu den dezentralisierten Regierungen von Schottland und Wales besteht ein ähnliches Verhältnis. Der Monarch ernennt den Ersten Minister von Schottland und folgt dabei der Nomination durch das schottische Parlament. Der Erste Minister von Wales hingegen wird direkt durch die Walisische Nationalversammlung gewählt. In schottischen Angelegenheiten agiert der Monarch gemäß dem Rat der schottischen Exekutive. Weil die Dezentralisierung in Wales weniger stark ausgeprägt ist, handelt der Monarch in walisischen Angelegenheiten gemäß dem Rat des britischen Premierministers und des Kabinetts. Nordirland besitzt zurzeit keine dezentralisierte Regierung und kein Parlament, so dass die gleichen Regeln wie für das gesamte Vereinigte Königreich zur Anwendung kommen.

Der Monarch besitzt auch einen hohen symbolischen Stellenwert. Treueide werden auf den Namen der Königin abgelegt, nicht gegenüber dem Parlament oder der Nation. Darüber hinaus ist „God Save the Queen“ (bei einem männlichen Monarchen „God Save the King“) die britische Nationalhymne. Das Porträt des Monarchen erscheint auf Briefmarken, auf Münzen und auf Banknoten, die von der Bank of England herausgegeben werden. Banknoten anderer Banken wie der Bank of Scotland oder der Ulster Bank besitzen kein Porträt des Monarchen.

Hoheitsrechte

Die Macht der Krone wird mit dem Sammelbegriff Royal Prerogative (Hoheitsrecht) umschrieben. Der Royal Prerogative umfasst zahlreiche Machtbefugnisse wie das Abschließen von Staatsverträgen oder das Entsenden von Botschaftern, aber auch einige Pflichten wie die Verteidigung des Reiches oder das Bewahren des inneren Friedens (Queen's Peace respektive King's Peace). Da die britische Monarchie konstitutionell ist, übt der Monarch seine Rechte und Pflichten gemäß den Ratschlägen der Minister aus. Für die Ausübung des Royal Prerogative ist die Zustimmung des Parlaments nicht erforderlich. Überdies müssen beide Parlamentskammern die Zustimmung der Krone einholen, wenn sie über ein Gesetz beraten, das auf die Hoheitsrechte oder die Interessen des Monarchen einen Einfluss hat. Die Hoheitsrechte sind zwar umfangreich, jedoch nicht unbegrenzt. Beispielsweise besitzt der Monarch nicht das Recht, Steuern zu erheben und einzukassieren. Eine solche Maßnahme erfordert die Genehmigung durch das Parlament.

Der Monarch gilt als eine von drei Komponenten des Parlaments, die beiden anderen sind das House of Commons und das House of Lords - die Gesamtheit dieser Komponenten wird als Queen-in-Parliament resp. King-in-Parliament bezeichnet. Es ist das Recht des Monarchen, das Parlament einzuberufen, zu vertagen und aufzulösen. Jede Parlamentssession beginnt mit der feierlichen Parlamentseröffnung (State Opening of Parliament), in dessen Verlauf der Monarch im Saal des House of Lords die Thronrede (Speech from the Throne) hält und dabei das Gesetzgebungsprogramm der Regierung für das folgende Jahr bekannt gibt. Die Vertagung erfolgt etwa ein Jahr nach Beginn einer Session und beendet diese formell. Die Auflösung beendet eine Legislaturperiode, die maximal fünf Jahre dauert und hat Neuwahlen für sämtliche Sitze des House of Commons zur Folge. Diese Rechte werden jedoch immer in Übereinstimmung mit den Ratschlägen des Premierministers ausgeübt. Der Monarch besitzt rein theoretisch die Möglichkeit, die Auflösung des Parlaments zu verweigern.

Alle Gesetze werden im Namen des Monarchen erlassen. Folgende Worte, die so genannte Verfügungsformel, bilden stets einen Teil eines vom Parlament erlassenen Gesetzes: „Im Namen Ihrer Majestät der Königin (des Königs), durch und mit dem Rat und der Zustimmung der Lords Spiritual, der Lords Temporal und der Commons, die in diesem Parlament zusammengetreten sind und mit der Autorität desselben, sei folgendes erlassen“ (Be it enacted by the Queen's [King's] most Excellent Majesty, by and with the advice and consent of the Lords Spiritual and Temporal, and Commons, in this present Parliament assembled, and by the authority of the same, as follows). Bevor ein Beschluss Gesetzeskraft erlangen kann, ist die Zustimmung des Monarchen, Royal Assent genannt, erforderlich. Theoretisch kann der Monarch die Zustimmung entweder gewähren, verschieben oder verweigern. Gemäß Gewohnheitsrecht gewährt der Monarch stets die Zustimmung, womit seine Rolle rein zeremoniell ist. Der letzte Monarch, der die Zustimmung verweigerte, war Königin Anne, die 1708 das Gesetz über die schottischen Bürgerwehren ablehnte.

Die Hoheitsrechte in inneren Angelegenheiten sind umfangreich. Der Monarch ist verantwortlich für die Ernennung und Entlassung von Ministern, von Mitgliedern des Privy Council und von anderen hohen Beamten. Effektiv werden diese Personen aber vom Premierminister ernannt, bei weniger wichtigen Posten von anderen Ministern. Darüber hinaus ist der Monarch der Oberbefehlshaber der Truppen, bestehend aus der British Army, der Royal Navy und der Royal Air Force. Er besitzt das Recht, Krieg zu erklären, Frieden zu schließen und die Truppen anzuführen; wie gewöhnlich aber nur gemäß dem Rat der Minister.

Die Hoheitsrechte umfassen auch die Beziehungen zu anderen Staaten. Der Monarch kann Staatsverträge, Bündnisse und internationale Abkommen aushandeln und ratifizieren, wozu es keiner parlamentarischen Zustimmung bedarf. Der Monarch kann sich von dem Premierminister, einem Minister, Botschafter oder sonstigen Beamten beraten lassen. Nach der sogenannten Ponsonby-Regel, einer Verfassungskonvention, wird der Monarch den Vertrag im Allgemeinen nicht unterzeichnen, bevor 21 Sitzungstage des Parlaments verstrichen sind. Staatsverträge werden nicht automatisch Teil des Rechts (außer wenn es um Verträge der Kriegsführung handelt) des Vereinigten Königreichs; sollte eine Rechtsänderung notwendig sein, ist ein Parlamentsbeschluss notwendig. Wenn der Parlamentsbeschluss nicht zustande kommt, ist ein Vertrag dennoch völkerrechtlich bindend für das Vereinigte Königreich. Der Monarch akkreditiert britische Hochkommissare und Botschafter und empfängt auch ausländische Diplomaten. Zusätzlich werden alle britischen Reisepässe im Namen des Monarchen ausgestellt.

Darüber hinaus wird der Monarch als „Quell der Gerechtigkeit“ (fount of justice) bezeichnet und ist theoretisch dafür verantwortlich, über alle Untertanen Recht zu sprechen. Der Monarch ist bei Gerichtsfällen jedoch nicht persönlich anwesend, stattdessen werden alle juristischen Tätigkeiten in seinem Namen ausgeführt. Das Common Law besagt, dass der Monarch kein Unrecht begehen kann (can do no wrong) und demzufolge im Falle eines Verbrechens nicht in seinem eigenen Namen angeklagt werden kann. Der Crown Proceedings Act von 1947 erlaubt Zivilklagen gegen den Monarchen in seiner öffentlichen Funktion (das heißt gegen die Regierung). Klagen gegen den Monarchen als Privatperson hingegen können vor Gericht nicht erhoben werden. Der Monarch übt auch das „Hoheitsrecht der Barmherzigkeit“ (prerogative of mercy) aus und kann Vergehen gegen die Krone begnadigen. Begnadigungen können vor, während oder nach einem Gerichtsprozess ausgesprochen werden, üblicherweise jedoch nur gemäß dem Rat der Minister.

Der Monarch ist auch der „Quell der Ehre“ (fount of honour) und vergibt in dieser Funktion alle Ehren und Würden des Vereinigten Königreichs. Die Krone erschafft sämtliche Adelstitel, ernennt alle Mitglieder von Ritterorden, gewährt alle Ritterwürden und andere Ehrungen. Adelstitel und sonstige Ehrungen werden gemäß dem Rat des Premierministers verliehen. Einige Ehrungen hingegen gelten als persönliches Geschenk des Monarchen. Demzufolge ernennt der Monarch in alleiniger Kompetenz die Mitglieder des Hosenbandordens, des Ordens von der Distel, des Royal Victorian Order und des Order of Merit.

Schließlich ist der Monarch das Oberhaupt (Supreme Governor) der Church of England, der offiziellen Staatskirche Englands. Als solcher besitzt er das Recht, Erzbischöfe und Bischöfe zu ernennen. Der Premierminister trifft zwar die endgültige Entscheidung, muss aber aus einer Namensliste auswählen, die vom Nominationskomitee der Krone zusammengestellt wurde. Die Rolle des Monarchen beschränkt sich auf diejenige des Kirchenpatrons. Der ranghöchste Kleriker, der Erzbischof von Canterbury, gilt als spirituelles Oberhaupt der Church of England und allen weiteren Anglikanischen Kirchen. In der Church of Scotland ist der Monarch hingegen nur ein gewöhnliches Mitglied. Allerdings ernennt er den Lordhochkommissar (Lord High Commissioner) der Generalversammlung. In der Church in Wales und in der Church of Ireland hat der Monarch keine formelle Rolle, da beide keine anerkannten Staatskirchen sind.

Mit dem Großen Reichssiegel (Great Seal of the Realm) werden wichtige offizielle Dokumente beglaubigt, darunter Adelspatente (letters patent), Proklamationen und Erlasse zur Durchführung von Neuwahlen (writs of election). Das Große Reichssiegel befindet sich in der Obhut des Lordkanzlers. Für Angelegenheiten, die lediglich Schottland oder Nordirland betreffen, werden das Große Siegel Schottlands (Great Seal of Scotland) bzw. das Große Siegel Nordirlands (Great Seal of Northern Ireland) verwendet.

Rolle im Commonwealth

Der britische Monarch ist nicht nur der Monarch des Vereinigten Königreichs, sondern auch von mehreren Commonwealth Realms. Obwohl seine verfassungsgemäßen Rechte in jedem dieser Länder praktisch identisch mit jenen im Vereinigten Königreich sind, nimmt er dort keine politischen oder zeremoniellen Aufgaben als Staatsoberhaupt wahr. Stattdessen vertritt ein Generalgouverneur den Monarchen. In jedem Land agiert der Generalgouverneur ausschließlich gemäß dem Rat des jeweiligen Premierministers und Kabinetts. Folglich übt auch die Regierung des britischen Königreichs keinerlei Einfluss auf die Politik von Commonwealth Realms aus.

Einst war jedes Mitgliedsland des Commonwealth of Nations auch ein Commonwealth Realm. Als jedoch Indien 1950 die Republik als Staatsform wählte, wurde entschieden, dass das Land trotzdem ein Mitglied des Commonwealth bleiben darf, obwohl der britische Monarch nicht mehr das Staatsoberhaupt ist. Seither gilt der britische Monarch in allen Mitgliedsländern als „Oberhaupt des Commonwealth“ (Head of the Commonwealth), sei er nun auch Staatsoberhaupt oder nicht. Diese Position ist rein zeremonieller Natur und beinhaltet keinerlei politische Macht.

Finanzen

Das Parlament finanziert die Ausgaben des Monarchen mit öffentlichen Geldmitteln. Die Zivilliste (civil list) ist die Summe, welche die meisten Ausgaben deckt, darunter Personalkosten, Staatsbesuche, öffentliche Auftritte und offizielle Unterhaltung. Die Größe der Zivilliste wird alle zehn Jahre durch das Parlament neu festgelegt, allerdings dürfen alle nicht ausgegebenen Geldmittel in die nächste Zehnjahresperiode übertragen werden. Im Jahr 2003 betrug die Summe der Zivilliste 9,9 Millionen Pfund. Darüber hinaus erhält der Monarch einen jährlichen Zuschuss für den Unterhalt der königlichen Residenzen (15,3 Millionen Pfund im Fiskaljahr 2003/04) sowie einen jährlichen Zuschuss für die Reisekosten (5,9 Millionen Pfund im Fiskaljahr 2003/04).

Einst deckte der Monarch alle offiziellen Ausgaben mit vererbten Einkünften und den Profiten aus den königlichen Ländereien (crown estates). Im Jahr 1760 verzichtete jedoch König Georg III. auf die vererbten Einkünfte; seither werden die Ausgaben mit der Zivilliste bestritten. In jüngerer Zeit überstiegen die Profite aus den königlichen Ländereien die Einkünfte aus der Zivilliste und den Zuschüssen um ein Vielfaches. Im Fiskaljahr 2003/04 betrugen die Einkünfte aus den königlichen Ländereien über 170 Millionen Pfund, während die Summe der Zivilliste und der Zuschüsse weniger als 40 Millionen Pfund betrug. Der Monarch kann die königlichen Ländereien nicht verkaufen, sondern muss sie jeweils seinem Nachfolger übertragen.

Neben den crown estates besitzt der Monarch auch das Herzogtum Lancaster. Das Herzogtum ist Privateigentum des Monarchen (die crown estates gehören dem Monarchen nur im Rahmen seiner offiziellen Tätigkeit). Doch auch das Herzogtum Lancaster kann nicht durch den Monarchen verkauft werden und wird treuhänderisch verwaltet. Die Einkünfte aus dem Herzogtum Lancaster gehen nicht in die Staatskasse, sondern bilden einen Teil der Privy Purse und werden für Ausgaben verwendet, die nicht durch die Zivilliste gedeckt sind. Das Herzogtum Cornwall ist ein ähnliches Gut, das im Namen des ältesten Sohnes des Monarchen verwaltet wird.

Der Monarch ist verpflichtet, indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer zu bezahlen, ist aber von der Einkommenssteuer und der Kapitalgewinnsteuer befreit. Seit 1993 zahlt die Königin jedoch freiwillig Steuern auf ihre persönlichen Einkünfte. Da die Zivilliste und die Zuschüsse ausschließlich für offizielle Ausgaben verwendet werden, werden sie bei der Berechnung des Steuerbetrags nicht mitberücksichtigt.

Residenzen

Der Buckingham Palace in der City of Westminster ist die Hauptresidenz des britischen Monarchen

Die offizielle Hauptresidenz des britischen Monarchen ist Buckingham Palace in der City of Westminster, einem Stadtbezirk von London. Hier finden die meisten Staatsbankette, Amtseinsetzungen, königlichen Taufen und weitere Zeremonien statt. Darüber hinaus wohnen hier die Staatsoberhäupter auf Besuch. Windsor Castle, das größte bewohnte Schloss der Welt, liegt in Windsor, Berkshire und dient als Residenz an Wochenenden sowie während der Pferderennen in Ascot. Die offizielle Residenz des Monarchen in Schottland ist der Palace of Holyroodhouse in Edinburgh, besser bekannt unter dem Namen Holyrood Palace. Der Monarch weilt dort jedes Jahr mindestens während einer Woche sowie beim Besuch von Staatsanlässen in Schottland.

Es gibt eine Anzahl weiterer Paläste, die nicht als königliche Residenz genutzt werden. Der Palace of Westminster war bis 1530 die offizielle Hauptresidenz der englischen Könige; obwohl er formell noch immer ein königlicher Palast ist, dient er heute den beiden Parlamentskammern. Danach war der Palace of Whitehall die Londoner Hauptresidenz. Er brannte 1698 bis auf die Grundmauern nieder und wurde durch den St. James's Palace ersetzt. Obwohl der Buckingham Palace seit 1837 die königliche Hauptresidenz ist, wird der St. James's Palace noch immer für offizielle Anlässe und als Wohnsitz von Mitgliedern der königlichen Familie verwendet. Weitere Wohnsitze der königlichen Familienmitglieder sind Clarence House und Kensington Palace.

Die oben erwähnten Residenzen befinden sich im Besitz der Krone. Diese werden für künftige Herrscher treuhänderisch verwaltet und der Monarch darf sie nicht verkaufen. Allerdings gehören einige Häuser zum Privatbesitz des Monarchen. Sandringham House, ein Landsitz in der Nähe des Dorfes Sandringham in der Grafschaft Norfolk wird üblicherweise von Weihnachten bis Ende Januar bewohnt. Im August und September residiert der Monarch im Balmoral Castle, einem Schloss in der schottischen Grafschaft Aberdeenshire.

Titel

Der vollständige Titel der amtierenden Monarchin lautet: „Elisabeth die Zweite, durch die Gnade Gottes, Königin des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie ihrer anderen Länder und Territorien, Oberhaupt des Commonwealth, Verteidigerin des Glaubens“ (Elizabeth the Second, by the Grace of God, of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and of Her other Realms and Territories Queen, Head of the Commonwealth, Defender of the Faith). Der Titel „Head of Commonwealth“ wurde von der Königin persönlich gewählt und ist nicht fester Bestandteil der britischen Krone, obschon bereits ihr Vater Georg VI. sich so nannte. Papst Leo X. verlieh im Jahr 1521 König Heinrich VIII. den Titel „fidei defensor“ (Verteidiger des Glaubens) für seine Unterstützung des Papsttums in den ersten Jahren der Reformation. Allerdings sagte sich Heinrich VIII. später von der römisch-katholischen Kirche los und gründete die Church of England. Papst Paul III. entzog ihm diesen Titel zwar wieder, doch das Parlament erließ ein Gesetz, das die weitere Verwendung erlaubte.

Der Monarch wird als „His Majesty“ oder „Her Majesty“ angesprochen; jedoch wird unter gewissen formellen Umständen auch die Anrede „Most Gracious Majesty“ oder „Most Excellent Majesty“ verwendet. Die Form „Britannic Majesty “ erscheint auf internationalen Abkommen und auf Pässen, um den britischen Monarchen von fremden Staatsoberhäuptern unterscheiden zu können. Königsgattinnen (Queen Consort) und Königswitwen (Queen Dowager) werden auch als „Majesty“ bezeichnet, nicht aber die Ehegatten weiblicher Monarchen (Prince Consort - Prinzgemahl). Aus diesem Grund wird der Gatte der amtierenden Königin, der Herzog von Edinburgh, lediglich als „Königliche Hoheit“ (Royal Highness) bezeichnet.

Die Ordnungszahlen der Monarchen berücksichtigen nur die Herrscher seit der normannischen Invasion im Jahr 1066. Falls nur ein Monarch einen bestimmten Namen verwendet hat, wird keine Ordnungszahl angehängt. Beispielsweise wird Königin Victoria nie als „Victoria I.“ bezeichnet. Seit der Vereinigung von England und Schottland im Jahr 1707 basieren die Ordnungszahlen ausschließlich auf den früheren englischen Königen, nicht aber auf den schottischen. 1953 klagten schottische Nationalisten gegen das Recht der neuen Königin, sich „Elisabeth II.“ nennen zu dürfen, mit der Begründung, dass es in Schottland nie eine „Elisabeth I.“ gegeben hat. Im Fall „MacCormick vs. Lord Advocate“ wies der Court of Session, das oberste schottische Zivilgericht, die Klage jedoch ab. Das Gericht befand, dass die Namenswahl die Privatangelegenheit der Königin sei und auch den Herrschaftsrechten entspricht. In Zukunft werden aber sowohl die englischen wie auch die schottischen Ordnungszahlen berücksichtigt. Für vergangene Monarchen hat diese Regelung jedoch keine Auswirkung auf die Nummerierung.

Traditionellerweise besteht die Unterschrift des Monarchen aus seinem eigenen Königsnamen (ohne Ordnungszahl), gefolgt von einem R. Der Buchstabe steht für rex oder regina (König und Königin auf Latein). Folglich unterschreibt die amtierende Königin mit „Elizabeth R“. Von der Herrschaft Victorias bis zu jener von Georg VI. wurde auch ein I für imperator (bzw. "imperatrix") angehängt, aufgrund des Status als Kaiser von Indien. Victoria unterschrieb also mit „Victoria RI“.

Wappen und Flagge

Das Wappen des Vereinigten Königreichs, das gleichzeitig Wappen des Königshauses und Staatswappen ist, existiert in seiner heutigen Form seit der Thronbesteigung von Königin Victoria im Jahr 1837. Es zeigt im 1. und 4. Quadrat drei schreitende goldene Löwen auf rotem Grund (England), im 2. Quadrat einen roten aufrechten Löwen auf goldenem Grund (Schottland) und im 3. Quadrat eine goldene Harfe auf blauem Grund (Irland bzw. Nordirland). Wappenträger sind der Löwe und das Einhorn. Der Wahlspruch lautet: Dieu et mon droit (französisch für „Gott und mein Recht“).

In Schottland verwendet der Monarch ein leicht abgewandeltes Wappen, bei dem das 1. und 4. Viertel Schottland repräsentieren, das 2. Viertel England und das 3. Viertel Nordirland. Der Wahlspruch lautet: Nemo me impune lacessit (Latein für „Niemand erzürnt mich ungestraft“). Die Wappenträger sind das Einhorn und der Löwe.

Die offizielle Flagge des Monarchen im Vereinigten Königreich ist der Royal Standard und zeigt die Wappen der Teilstaaten. Der in Schottland verwendete Royal Standard stellt die schottische Version des Königswappens dar. Diese Flagge wird nur auf Gebäuden und Fahrzeugen gehisst, in denen sich der Monarch aufhält; ansonsten weht die Union Flag. Der Royal Standard weht niemals auf Halbmast, weil es immer einen Monarchen gibt; im Todesfall übernimmt automatisch sein Nachfolger das Amt.

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